Liebe Eltern!
Mitte April haben
einige Personen aus dem LEVNö-Vorstand ein sehr informatives Seminar
zum neuen Gesetz für die Spendenabsetzbarkeit besucht. Demnach ist für
alle gemeinnützigen Vereine die Absetzbarkeit von Spenden grundsätzlich
möglich. Wichtig dazu sind ein Gutachten eines Steuerberaters und die
Anpassunng der Vereinsstatuten hinsichtlich Auflösungsbestimmungen.
Mehr dazu weiter unten und demnächst auf unserer Website.
Noch ein finanzieller Hinweis: Im Sommer beginnen die Gemeinden mit der
Planung für das nächste Budget („Voranschlag“). Als
Elternvereinsvorstand empfehlen wir Ihnen, beim Bürgermeister einen
Termin zu vereinbaren und die Gemeinde darauf hinzuweisen, dass eine
Unterstützung des Elternvereins durch die Gemeinde einkommensschwachen
Familien, Kindern und Jugendlichen in den Schulen zugutekommt. Wenn
Kinder aus mehreren Gemeinden in eine Schule gehen, scheuen Sie sich
bitte nicht, mit allen betroffenen Gemeindevertretungen zu sprechen.
Auch andere Parteien als die Bürgermeisterpartei werden wahrscheinlich
für das Thema offen sein, denn die nächsten Gemeinderatswahlen sind
nah!
Alles Gute für die letzten Monate des Schuljahres wünschen wir allen in
der Schulpartnerschaft Engagierten!
Für das gesamte
Team im LEVNÖ Vorstand grüßen herzlich Ihre
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DI Stefan Szirucsek
LEVNÖ Vorsitzender
Mag.
Paul Haschka
LEVNÖ Stv.
Vorsitzender
Bereichssprecher mittlere und höhere Schulen
Dr.
Christine Friedrich-Stiglmayr
LEVNÖ Stv.
Vorsitzende
Bereichssprecherin Pflichtschulen
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Hier ausgewählte
Informationen und Angebote, die unser Büro erreichen:
- Neuerungen in der
Freiwilligen- und Vereinsarbeit 2024 mit Ergebnissen des
Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfels vom 11. April 2024
- Freiwilligengesetz
- Spendenbegünstigung
- Freiwilligenpauschale
- Strafregisterbescheinigungen
für Freiwillige ab 2024
- Start der Initiative
„KlassenChallenge“ für mehr Bewegung und Teamgeist an Österreichs
Schulen
- Sommerschule 2024: Buddys
- „NÖ Schwimm Kids“: Kinder-Schwimmoffensive
im SPORTLAND Niederösterreich
- Die Lange Nacht der
Forschung - Mitmachen - Staunen - Entdecken
- VERANSTALTUNGSTIPP:
AK-KIDS: BERUFE ZUM ANGREIFEN AM 17. MAI 2024
- AK Kids Musical
Workshop
- AK-STEUERTIPP: CASH
BACK
- Maturierendenbefragung
2024
- Das
Unternehmensschuljahr ist ein Projekt der MINTality-Stiftung
- Digitales Lernspiel Robitopia:
- Mulitmediales Kinderbuch Bakabu –
Abenteuer in Mintmausen:
- BEGEGNUNGEN &
GESPRÄCHE Wissenschaftsfeindlichkeit „Wissen versus Meinung“
- NÖ
Tierschutzpreis-Junior 2023/2024
- Schloss Hof –
Sonderausstellung „Imperiale Hochzeiten“
- Möbelmuseum Wien –
„Maria Theresias Heiratspolitik – Die Abrechnung“
- Das EU-Schulprogramm -
Essgewohnheiten verbessern!
- Sicherheit für Ihr Kind
mit der Kinder-/Schülerunfallversicherung
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Neuerungen in
der Freiwilligen- und Vereinsarbeit 2024
Ergebnisse des Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfels vom 11. April
2024
Über
400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und ließen
sich von Expertinnen und Experten über die Neuerungen im
Gemeinnützigkeitsgesetz und im Freiwilligengesetz informieren.
Das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz und Freiwilligengesetz trägt zur
Stärkung der Freiwilligenarbeit bei, wirft aber für Vereine und
Freiwillige auch viele Fragen auf. Service Freiwillige der
Kultur.Region.Niederösterreich lud zu einem Online-Informationsabend,
um Niederösterreichs Vereine und Freiwillige bestmöglich über alle
Veränderungen zu informieren.
Mit ihrer Expertise standen Petra Pongratz, die Geschäftsführerin von
„füruns – Zentrum für Zivilgesellschaft“, Gregor Gatterer, der Referent
im Kabinett des Bundesministeriums für Finanzen, Werner Steinwendner,
Geschäftsführer der BKS Steuerberatung und Johannes Maschl, Teamleiter
der EVN-Gewerbekundenbetreuung, gemeinsam mit Konrad Tiefenbacher und
Günther Haslauer von Service Freiwillige sowie Helga Steinacher von der
Kultur.Region.Niederösterreich allen Interessierten Rede und Antwort.
Neuerungen in der Freiwilligen- und Vereinsarbeit 2024
Ergebnisse des Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfels vom 11. April
2024
Zusammenfassung
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf
Petra Pongratz Geschäftsführerin „füruns –Zentrum für
Zivilgesellschaft“
Präsentation
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/OnlinegipfelPPMasterV_fuerHP.pdf
BMF Spendenbegünstigung neu
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/BMF_leitfaden_spendenbeguenstigung.pdf
BMF Spendenbegünstigung Checkliste
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/BMF_checkliste.pdf
Grundsätzlich bedeutet die neue Gesetzeslage eine Stärkung und
Anerkennung des Ehrenamtes und der Freiwilligenarbeit. Neben dem Aufbau
einer bundesweiten Servicestelle für Ehrenamt und freiwilliges
Engagement und eigener Projektförderungen für Freiwilligenzentren in
den Bundesländern ist vor allem die Ausweitung der Spendenbegünstigung
für Vereine ein Herzstück des Gemeinnützigkeitsreformgesetz. „Das
Finanzministerium legte bei der Beantragung der Steuernummer und dem
Antrag zur Spendenbegünstigung großen Wert auf
Verfahrensvereinfachungen für die Vereine, die gleichzeitig auch den
Schutz der Spenderinnen und Spender gewährleisten“, so Gregor Gatterer
bei seinen Ausführungen. So muss der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder
Mildtätigkeit nur mehr ein Jahr statt bisher drei Jahre nachgewiesen
werden. Die jährliche Verlängerung wurde vereinfacht und die Meldung
kann jetzt auch mittels Steuerberater statt ausschließlich mittels
Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Dennoch ist der Antrag zur Spendenbegünstigung für die Vereine mit
einem Erstaufwand verbunden. Jeder Verein, der bis dato noch keine
eigene Steuernummer besitzt, muss diese mittels vereinfachtem Formular
(Verf15a Spend) beantragen.
Auch die Aktualisierung der Vereinsstatuten sind für einen
positiven Spendenbegünstigungsbescheid maßgeblich. „Jeder Verein muss
die Auflösungsbestimmungen in seinen Statuten entsprechend adaptieren,
das bedeutet für viele eine Statutenänderung, die innerhalb einer
Generalversammlung erfolgen muss“, erläutert Werner Steinwendner.
Unterschiedliche Ansichten bestehen hinsichtlich des zeitlichen
Aufwandes für die Steuerberaterinnen und Steuerberater - die Experten sprachen
dabei von rund einer Stunde bis hin zu zwei Stunden. Jedenfalls könne
hier keine pauschale Aussage getroffen werden, der Zeitaufwand und
damit die Honorierung werden von Verein zu Verein unterschiedlich
ausfallen.
„Es ist uns ein großes Anliegen, Niederösterreichs Freiwillige und
Vereine bestmöglich zu servicieren. Dieser Online-Gipfel war der
Auftakt zu einer weitreichenden Informationskampagne. Bereits ab Mai
touren wir mit einer Fachenquete zum Thema Lebensmittelhygiene durch
die Bezirke. Weitere Informationsveranstaltungen sind in Planung,“
betont Kultur.Region.Niederösterreich-Geschäftsführer Martin
Lammerhuber.
Quelle:
https://www.service-freiwillige.at/aktuelles/news/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1490&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=9961644003f6854e3e0db8294a514f94
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Freiwilligengesetz
In
der Freiwilligengesetzes-Novelle ist unter anderem die neue bundesweite
Servicestelle und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement
verankert. Alle Angebote sind unter folgender Adresse abrufbar: www.freiwillig-engagiert.at
Für die Freiwilligenzentren in den Bundesländern gibt es eine eigene
Projektförderung, die für Niederösterreich das Service Freiwillige
beantragt und bekommen hat. Wesentlich sind auch die Neuerungen im
Bereich der Anerkennung der Freiwilligenarbeit.
Dazu
zählt der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement,
der jährlich in fünf Kategorien vergeben wird. Die Ausschreibung für
die Staatspreise 2024 startet in den kommenden Wochen. Alle Infos dazu
finden
Sie hier:
www.freiwillig-engagiert.at/staatspreis
Der Freiwilligenpass ist etabliert als zentrale Bestätigung für
Freiwilligenarbeit in den verschiedensten Themenbereichen. Infos dazu
finden Sie hier:
https://www.freiwilligenpass.at/auth/login
Und die Attraktivierung des Freiwilligen Sozialjahrs (FSJ),
Freiwilligen Umweltschutzjahrs (FUJ), Gedenkdienst, Friedens- und
Sozialdienste im Ausland. Hier kam es zur Anhebung der Entschädigung
auf 500,00 € sowie der Ausstellung eines Klimatickets. Weitere Infos
dazu finden Sie u.a. hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_leisten/1/Seite.2980013.html
Zudem wurde der Anerkennungsfonds für besonderes und außergewöhnliches
freiwilliges Engagement aufgestockt. Zuwendungen von maximal 1.000,00
Euro für natürliche Personen und maximal 30.000,00 Euro für juristische
Personen sind dabei möglich. Alle Infos und Anträge finden Sie hier:
https://www.freiwilligenweb.at/freiwilliges-engagement/anerkennungsfonds
Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf
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Spendenbegünstigung
Spenden
sind freiwillige Zahlungen und Leistungen, die ohne Erwartung eines
Vorteils oder einer Gegenleistung erfolgen und müssen vom Empfänger
nicht versteuert werden. Spenden sind für Unternehmen abzugsfähig bzw.
für Einzelpersonen von der Steuer absetzbar, wenn die Empfänger in der
Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufscheinen.
Wenn
jemand zum Beispiel 100,00 Euro spendet, beträgt, bei einem Steuersatz
von 30 Prozent, die Ersparnis 30,00 Euro.
2024 hat erstmals jeder Verein und jede Körperschaft die Möglichkeit,
vom Finanzamt einen Spendenbegünstigungsbescheid zu bekommen, um in die
Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden.
Voraussetzung für die Spendenbegünstigung
sind gemeinnützige oder mildtätige Zwecke sowie Zwecke, die die
wissenschaftliche Forschung, Kunst und Erwachsenenbildung betreffen.
Ein
entsprechendes Formular ist seit April 2024 auf FinanzOnline verfügbar.
Wenn ein Verein noch keine Steuernummer hat, muss eine solche im Rahmen
der Antragstellung beantragt werden. Das Formular ist durch eine
Steuerberaterin/einen Steuerberater ausschließlich im Wege von
FinanzOnline zu übermitteln.
Mit der Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen ist
die Verpflichtung verbunden, gegenüber dem Finanzministerium den
Spender bzw. Spenderin zu melden. 2024 wurden deshalb auch zahlreiche
Erleichterungen umgesetzt.
Der
Zugang zur Spendenbegünstigung ist bereits nach dem ersten
vollständigen Wirtschaftsjahr möglich, zuvor waren es drei Jahre. Die
jährliche Verlängerung wurde vereinfacht und die Meldung kann jetzt
auch mittels Steuerberater statt ausschließlich mittels
Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Alle Informationen zur Spendenbegünstigung
finden Sie hier:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html
Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf
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Freiwilligenpauschale
Es wird zwischen kleiner und großer Freiwilligenpauschale
unterschieden. Beide ermöglichen gemeinnützigen Vereinen und
Organisationen, eine steuerfreie finanzielle Zuwendung für
Freiwilligenarbeit. Eines ist aber klar, es gibt kein Recht auf eine
Freiwilligenpauschale, sie ist eine Möglichkeit und hängt vom
Vereinsbudget ab.
Die Freiwilligenpauschale bietet eine wesentliche
Erleichterung für Freiwillige und Vereine: Im Gegensatz zur
Aufwandsentschädigung entfällt bei der Pauschale der Nachweis der
tatsächlichen Ausgaben – es entfällt also sowohl das oftmals lästige
sammeln der Rechnungen als auch die Einbuchung in die
Vereinsbuchhaltung.
Es ist gerade für die gemeinnützigen Vereine wesentlich, dass diese
Pauschale keinen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, um
diese schnell und unkompliziert ausbezahlen zu können. Und für die
ereine ist wichtig, dassbei Auszahlung keine Kommunalsteuer
vorgeschrieben wird. Die Freiwilligen müssen damit keine Honorarnote
oder Ähnliches vorlegen.
Trotzdem sollten Vereine/Organisationen Tätigkeiten und Höhe der
ausgezahlten Freiwilligenpauschale genau dokumentieren. Grundsätzlich
wird im Einkommenssteuergesetz zwischen kleiner und großer
Freiwilligenpauschale unterschieden.
Die Kleine Freiwilligenpauschale
für die meisten gemeinnützigen und mildtätigen Vereine beträgt höchsten
30,00 Euro pro Kalendertag, bzw. 1.000,00 Euro pro Kalenderjahr.
Die Große Freiwilligenpauschale
soll in einer höheren Gesamtsumme von 50,00 Euro pro Kalendertag bzw.
3.000,00 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei belassen werden können
(großes Freiwilligenpauschale), wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt
werden: für Sozialdienste, das sind Körperschaften, die mildtätigen
Zwecken, der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-,
Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge, oder der Hilfestellung in
Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-
und Lawinenschäden) dienen, sowie für Funktionen als Ausbildner oder
Übungsleiter (z.B. Tätigkeiten als Chorleiter, Kapellmeister,
Wissensvermittler im kulturellen und künstlerischen Bereich), durch die
die Entwicklung geistiger und körperlicher Fähigkeiten anderer Menschen
durch Ausbildung vorhandener Anlagen oder Anleitung zur Entwicklung und
Erprobung von Fähigkeiten gefördert werden.
Die große Freiwilligenpauschale gilt nicht für
Sportvereine, Ausnahmefälle maximal bei Ausbildnern oder Übungsleitern,
hier ist unbedingt eine Steuerberatung einzuholen.
Die Freiwilligenpauschale muss vom Empfänger, solange die jeweiligen
Höchstgrenzen nicht überschritten werden, nicht versteuert werden.
Natürlich muss der Verein über die Ausgaben detailliert Buch führen –
werden innerhalb eines Jahres die jeweiligen Höchstgrenzen
überschritten, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden.
Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf
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Strafregisterbescheinigungen
für Freiwillige ab 2024 vollkommen kostenlos
Für viele ehrenamtliche Tätigkeitsfelder wird eine
Strafregisterbescheinigung (früher auch Leumundszeugnis) benötigt. Für
Freiwillige sind bisher schon die Eingabe- und Zeugnisgebühr entfallen,
seit 2024 ist auch keine Bundesverwaltungsgebühr mehr zu entrichten.
Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um Freiwilligenorganisationen
gemäß Freiwilligengesetz (gemeinnützig, mildtätig) bzw. um kirchliche
oder spendenbegünstigte Organisationen handelt.
Die spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“
und „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ – kann nicht
online beantragt werden!
Strafregisterbescheinigungen erhält man an Gemeindeämtern, Magistraten
und Polizeiinspektionen unabhängig vom Wohnort. Zur Beantragung sind
neben einem Lichtbildausweis zwei Bestätigungen mitzuführen, über die
Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation und über die Freiwilligentätigkeit
in der Freiwilligenorganisation.
Das Formular zum Ausdrucken finden Sie unter folgendem Link:
https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-StrafregisterbescheinigungKJF_Dienstgeber&quelle=HELP&flow=FO
Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf
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Start der
Initiative „KlassenChallenge“ für mehr Bewegung und Teamgeist an
Österreichs Schulen
Das
neue Projekt für mehr Bewegung und Sport an Österreichs Schulen unter
dem Namen Motto „KlassenChallenge“ wird von Ende Mai bis zum Ende des
Schuljahres bundesweit stattfinden.
Dabei werden rund 3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt für Sport- und
Bewegungsprojekte an den Schulen. Unterstützt werden sowohl einzelne
Klassen als auch Schulen mit einer Förderhöhe von zwischen 500 und
1.500 Euro.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert
im Zeitraum von Ende Mai 2024 bis zum Ende des Unterrichtsjahres in den
einzelnen Bundesländern Schulklassen, die
• eine bewegungs- und sportbezogene KlassenChallenge
entwickeln und eine Schulklasse einer anderen Schule einladen, die KlassenChallenge
anzunehmen;
• eine KlassenChallenge entwickeln, die in Ergänzung
des lehrplanmäßigen Unterrichts in Schwimmen, die Schwimmkompetenzen
der Schülerinnen und Schüler verbessern.
Gefördert werden
• Kosten für KlassenChallenges mit einem einmaligen
Förderbetrag von bis zu € 500,-
• Kosten für KlassenChallenge – Schwimmen mit einem
einmaligen Förderbetrag von bis zu € 600,-
• Kosten für SchulChallenges mit einem einmaligen
Förderbetrag von bis zu € 1500,-
• Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
• Mietkosten für Sportmaterial, das für die
Durchführung einer förderbaren KlassenChallenge am Schulstandort
benötigt wird, zu finanzieren.
Die Administration der KlassenChallenge übernimmt die Fit Sport Austria
GmbH, eine langjährigere Partnerin des BMBWF. Ab Ende April
können Projektanträge unter www.klassenchallenge.at
eingereicht werden.
Kontakt:
Olivia Kienast
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 – 5020
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Quelle
https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Presse/20240409a.html
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Sommerschule
2024: Buddys
Buddys
sind Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe (mit Ausnahme der
Abschlussklassen), die die Sommerschule 2024 freiwillig unterstützen.
Buddys tragen aktiv dazu bei, den Lernerfolg der Schülerinnen und
Schüler der Sommerschule zu erhöhen und übernehmen in der Sommerschule
eine Vorbildfunktion. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler der
Sommerschule bei gestellten Aufgaben, assistieren den
Studierenden/Lehrkräften, zum Beispiel auch bei der Bereitstellung von
Arbeitsmaterialien, und helfen bei der Organisation des
projektorientierten Unterrichts mit. Zudem wird den Buddys ermöglicht,
in den Beruf eines Lehrers/einer Lehrerin Einblick zu erhalten, indem
sie die Schule aus der Perspektive einer Lehrkraft kennenlernen.
Teilnahmebedingungen
• Buddys sind Schülerinnen und Schüler ab der 5.
Schulstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen.
• Idealerweise besuchen Buddys immer mindestens eine
Schulstufe über den Schülerinnen und Schülern der Sommerschule, die sie
unterstützen.
• Jede Sommerschulgruppe kann von einem Buddy
unterstützt werden.
• Buddys können in der ersten Sommerschulwoche, in
der zweiten Sommerschulwoche oder in beiden Wochen an der Sommerschule
2024 teilnehmen. Empfohlen wird eine Teilnahme an beiden Wochen.
• Um einen guten Ablauf und ein gutes Gelingen der
Sommerschule sicherzustellen, sind die wichtigsten Punkte und Regeln in
den Buddy-Leitlinien zusammengefasst.
Anmeldung und Standortauswahl
• Die Buddys melden sich in ihrer Stammschule an.
• Anmeldeschluss ist der 17. Juni 2024. Nachmeldungen
sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
• Die angemeldeten Buddys wählen an Ihrem
Schulstandort einen Sommerschulstandort aus und die Schulleitung meldet
diese an die Bildungsdirektion.
• Ende Juni (Ost) bzw. Anfang Juli (West/Süd)
erhalten die Buddys eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
• Die Anmeldebestätigung dient den Buddys als
Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel zwischen Wohnort und
Sommerschulstandort.
Buddy-Angebote
• In diesem Jahr haben Buddys ab 14 Jahren die
Möglichkeit, in die Hochschulen und in das Lehramtsstudium hineinzuschnuppern.
• Dazu bieten die Pädagogischen Hochschulen
umfassende Angebote an.
• Eine Teilnahme an diesen ist freiwillig und nur für
Buddys der Sommerschule vorgesehen.
• Die Buddys eignen sich Wissen zum Ablauf, zum
pädagogischen Konzept der Sommerschule sowie zum Lehramtsstudium und
zum Berufsbild Lehrerin/Lehrer an.
• Durch Absolvierung der Angebote können Buddys ab 14
Jahren bis zu 3 ECTS-Anrechnungspunkte für ein künftiges
Lehramtsstudium gesammelt werden.
Abschluss
Buddys erhalten nach Teilnahme an der Sommerschule eine
Teilnahmebestätigung.
Quelle:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule/sommerschule2024/buddy.html
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„NÖ Schwimm
Kids“: Kinder-Schwimmoffensive im SPORTLAND Niederösterreich
Kostenlose Schwimmkurse
für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren
Die Zahl der Nichtschwimmer in Österreich ist besorgniserregend:
148.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 19 Jahren
können gar nicht schwimmen. Weitere 60.000 Kinder schwimmen nur sehr
unsicher. Den Großteil der Nichtschwimmer machen Kinder zwischen fünf
und neun Jahres aus.
Um diesem Trend nachhaltig gegenzusteuern und Schwimmen aktiv zu
fördern, hat SPORTLAND Niederösterreich in Kooperation mit dem NÖ
Landesverband im Schwimmen, der Wasserrettung Niederösterreich, dem
Jugendrotkreuz Niederösterreich und mit finanzieller Unterstützung der
Niederösterreichischen Versicherung das Projekt „NÖ Schwimm Kids“ ins
Leben gerufen.
Das Thema Sicherheit hat dabei höchste Priorität. Ertrinken ist die
zweithäufigste Ursache bei tödlichen Kinderunfällen.
Flächendeckendes & kostenloses
Schwimm-Angebot im ganzen Bundesland
Die Aktion „NÖ Schwimm Kids“ ermöglicht künftig kostenlosen
Schwimmunterricht für Kinder ohne Vorkenntnisse im Alter von fünf bis
zehn Jahren mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Schwimmkurse
bestehen jeweils aus zehn Einheiten zu je 45 Minuten und umfassen
Gruppen von acht Kindern pro Schwimmlehrer. Die Kurskosten sowie der
Eintritt ins Schwimmband für die Kinder werden von SPORTLAND
Niederösterreich getragen.
Das Projekt bietet im ersten Jahr der Pilotphase rund 1.000 Plätze im
ganzen Bundesland. Unter anderem in der Badearena Krems an der Donau,
in der Aqua City St. Pölten, im BSFZ Südstadt sowie in Wiener Neustadt,
Baden und vielen weiteren Standorten. Ziel ist es, die Kurse an
möglichst vielen unterschiedlichen Standorte anzubieten, um eine
flächendeckende Erreichbarkeit der Kinder im Alter von fünf bis zehn
Jahren zu gewährleisten.
Alle Interessierten können ihre Kinder ab sofort unter schwimmkids.sportlandnoe.at
registrieren. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zum
Projekt, den Kursangeboten sowie zur Anmeldung.
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Die Lange Nacht
der Forschung - Mitmachen. Staunen. Entdecken.
Am
24. Mai findet von 17 bis 23 Uhr Österreichs größtes Event für
Wissenschaft und Forschung statt: die Lange Nacht der Forschung!
In Niederösterreich können Besucherinnen und Besucher an über 30
Standorten einen Blick in die Welt der Wissenschaft werfen, spannende
Mitmach-Experimente erleben oder in direkten Kontakt mit Forschenden
treten.
8 Regionen in NÖ laden zum Entdecken ein: Asparn an der Zaya, Baden,
Klosterneuburg, Krems, Sankt Pölten, Tulln, Wiener Neustadt und
Wieselburg.
Die Lange Nacht der Forschung ist ein Event für die gesamte Familie.
Der Eintritt ist frei!
Details zu den Standorten und Stationen ab Ende April auf:
http://www.langenachtderforschung.at/noe
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VERANSTALTUNGSTIPP:
AK-KIDS: BERUFE ZUM ANGREIFEN AM 17. MAI 2024
Besuchen
Sie die Bildungs- und Berufsorientierungsmesse der Arbeiterkammer Niederösterreich
am Öffentlichkeitstag. Bei den über 30 Infoständen können Kinder
im Alter von 9 bis 12 Jahren Berufe ausprobieren und kennenlernen.
Datum: Freitag, 17. Mai 2024 von 14 bis 17 Uhr
Ort: Kasematten, Bahngasse 27, 2700 Wr. Neustadt
Freier Eintritt und ohne Anmeldung!
https://noe.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/AK-Kids-_Berufe_zum_Angreifen1.html
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AK-STEUERTIPP:
CASH BACK
Arbeitnehmer:innenveranlagung
für Lehrlinge, Praktikant:innen und Ferialjobber:innen
Sich in 5 einfachen Schritten Geld vom Finanzamt zurückholen.
Alle, die 2023 gearbeitet haben, können sich – unter bestimmten
Voraussetzungen – mit dem Steuerausgleich Geld vom Finanzamt
zurückholen.
Eine
Anleitung dazu gibt’s hier:
https://www.akyoung.at/benefits/cashback/
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Maturierendenbefragung
2024
Liebe
Maturant:innen!
Im Auftrag des Bildungsministeriums möchten wir Sie bitten, eine
Umfrage zu Ihren Plänen nach der Matura auszufüllen.
Wir möchten von Ihnen lernen, was Sie gerade beschäftigt und welche
In-formationen Ihnen ggf. fehlen, um eine fundierte Entscheidung für
Ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg zu treffen. Dadurch helfen Sie
mit, die Bildungs- und Berufswege nach der Matura bes-ser zu
organisieren.
Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und
dauert ca. 30 Minuten.
Zum Fragebogen geht es hier: www.matura2024.at
Durchgeführt
wird die Umfrage vom Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien. Wir
forschen seit mehr als 20 Jahren zum österreichischen Bildungssystem
und machen regelmäßig Umfragen unter Schüler:innen und Studierenden –
zumeist im Auftrag des Bildungsministeriums oder der EU.
Anonymität, Datenschutz
Wir gehen mit Ihren Antworten vertraulich um. Es werden nur Angaben von
Gruppen, nicht von einzelnen Schüler:innen ausgewertet. Wir fragen auch
nicht nach Ihrem Namen oder in welche Klasse Sie gehen, daher ist der
Fragebogen völlig anonym.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Rückseite in der
Datenschutzerklärung. Zu Beginn des Fragebogens müssen Sie dieser
Erklärung zustimmen, um fortfahren zu können.
Falls Sie spontan Fragen zu dieser Umfrage haben, schicken Sie uns
bitte eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Das
Unternehmensschuljahr ist ein Projekt der MINTality-Stiftung,
bei
dem nachhaltige und regionale Kooperationen zwischen Unternehmen und
(MINT)-Mittelschulen gestärkt werden und eine Fokus auf die Sichtbarmachung
weiblicher Role Models aus den Unternehmen gelegt wird.
So werden Kinder - insbesondere Mädchen - praxisnah für Technik
begeistert und ihnen Mut für einen MINT-
Ausbildungsweg gemacht. Schüler und Schülerinnen
präsentieren am Ende des Schuljahres die Ergebnisse der Praxisprojekte,
die sie unter der Anleitung der Unternehmen in den Monaten davor
umsetzen, auf der MINTality Fair. Wir freuen uns über interessierte
Unternehmen, die eine Schule in ihrer regionalen Nähe im Zuge des
Unternehmensschuljahres unterstützen!
Weitere
Informationen und Kontakt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
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Digitales
Lernspiel Robitopia:
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Ist das Interesse von Mädchen und Buben an MINT im
Kindergarten noch etwa gleich hoch, so ist bereits im Volksschulalter
messbar, dass die Begeisterung bei Mädchen
deutlich abnimmt. Um
dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die MINTality Stiftung das
kostenlose digitale
Lernspiel Robitopia entwickelt. Mit seinem Digitalisierungs-,
MINT- und Empowerment-Schwerpunkt richtet sich das Lernspiel
an Kinder im Alter von 8-12 Jahren
(3. - 6. Schulstufe) . Robitopia wurde mit PädagogInnen passend zum
Lehrplan entwickelt und im Juni 2023 mit dem Lern-App Gütesiegel
ausgezeichnet.
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Die Kinder reisen dabei mit dem Roboter Robi in einer Rakete
zu Fantasieplaneten und treffen dort auf MINT-Berufstätige, mit denen
sie gesellschaftlich relevante Aufgaben lösen. Die Kinder sehen Videos,
lesen Texte und lösen Rätsel. Spielend und im Rahmen spannender
Abenteuer werden die Vielfalt und Möglichkeiten von Technikberufen
aufgezeigt und durch spezielle Features das MINT-Selbstbewusstsein
sowie die richtige Selbsteinschätzung gestärkt. Alle
Informationen und Registrierung für LehrerInnen und Eltern finden Sie
auf www.robitopia.at
Nutzen auch Sie unser kostenfreies
MINT-Lernspiel für Ihre Klassen oder in der Freizeit!
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Mulitmediales
Kinderbuch Bakabu – Abenteuer in Mintmausen:
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Kann
ein Kinderbuch die Begeisterung der Jüngsten – vor allem der Mädchen –
für Technik fördern? Das Multimediale Kinderbuch Bakabu –
Abenteuer in MINTmausen wurde von der MINTality Stiftung
(gemeinsam mit der Jungen Industrie und dem Technischen Museum) allen
Kindergärten Österreichs kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die
Bakabu Bücher unterstützen schon seit langem die frühsprachliche
Förderung von Kindern und richten sich vor allem an die wichtigsten
Bezugspersonen der Kleinsten: PädagogInnen und Eltern. Die Kinder
tauchen in die spannende Geschichte von Minty Maus und ihren
FreundInnen ein und werden ermutigt, sich Technik zuzutrauen. Begleitet
von 11 Kinderliedern und 10
einfachen Experimenten sollen die Kinder – vor allem
Mädchen – mit allen Sinnen für MINT begeistert werden. Die Lieder und
Experimente können einfach durch QR-Codes aufgerufen werden. Das Buch
ist ab sofort überall wo es Bücher gibt, erhältlich
Tauchen Sie gemeinsam
mit Ihren Kindern in die Welt von Minty Maus ein!
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BEGEGNUNGEN
& GESPRÄCHE
Wissenschaftsfeindlichkeit „Wissen versus Meinung“
Eine
Kooperationsveranstaltung mit der AKNÖ und der Stadt Krems
Montag, 29.04.2024
18:30 - 20:30 Uhr Schulzentrum Krems 3500
Krems, Edmund-Hofbauer-Straße 9
FLORIAN FREISTETTER: WER BRAUCHT WISSENSCHAFT
UND WARUM?
Vortrag und Podiumsdiskussion Wissenschaft ist wichtig. Themen wie die
Klimakrise bestimmen zunehmend unseren Alltag und wir sollten darüber
Bescheid wissen. Trotzdem lehnt eine relevante Menge an Menschen vor
allem in Österreich die Wissenschaft und ihre Erkenntnisse ab. Das ist
eine Gefahr für die Gesellschaft, die nicht ignoriert werden sollte.
Dr. Florian Freistetter promovierte am Institut für Astronomie der
Universität Wien und hat danach an der Sternwarte der Universität Jena
und dem Astronomischen Rechen-Institut in Heidelberg als Astronom
gearbeitet. Zur Zeit bloggt und podcastet er über Wissenschaft,
schreibt Bücher und ist Teil des Wissenschaftskabaretts Science
Busters.
Anmeldung bitte unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
oder bei Frau Karin Windischberger 02732 835 91 – 184
Für Pädagog:innen kann die LV als Fortbildungsveranstaltung angerechnet
werden. Dazu bitte mittels Nachmeldeformular zur LV 7320.000111
anmelden.
Freier Eintritt
Im Anschluss bitten wir zu inspirierendem Gedankenaustausch bei
Getränken und Broten. Eine Anmeldung ist dringend erbeten.
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Die Bewerbungsfrist für den NÖ-Tierschutzpreis-Junior 2024
endet am 17. Mai 2024 !!!
Liebe Eltern,
bewerben
Sie sich mit Ihren Tierschutzprojekten um den NÖ
Tierschutzpreis-Junior 2023/2024
und gewinnen Sie bis zu € 1.500 für die Klassenkasse.
Bewerbungen sind bis spätestens 17. Mai 2024 möglich, danach wird eine
unabhängige Jury die Preisträger unter allen Einsendungen auswählen.
Alle Informationen und das Einreichformular finden Sie hier:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Tierschutzpreis.html
Wir freuen uns auf viele interessante Einsendungen!
Mit freundlichen Grüßen
Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz
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Möbelmuseum Wien
– „Maria Theresias Heiratspolitik – Die Abrechnung“
Bei
diesem Workshop wird eine fiktive Gerichtsszene nachgestellt: Die
Kinder Maria Theresias werden gefragt, wie zufrieden sie mit den
Ehepartnern waren, die ihre Mutter für sie ausgesucht hat. Maria
Theresia kommt auch zu Wort, um ihre Wahl zu rechtfertigen. Die
Schüler*innen übernehmen einzelne Rollen und können so nachvollziehen,
was dynastische Heiratspolitik im 18. Jahrhundert bedeutete. Der
Workshop endet mit einer Führung durch einen Teil des Museums mit
Exponaten zu Maria Theresia und ihrer Familie.
Informationen zu diesem Workshop und weiteren Angeboten und
Gruppenbuchung en finden Sie unter https://www.moebelmuseumwien.at/unser-programm/angebote-fuer-kinder/schulgruppen
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EU-Schulprogramm
- Essgewohnheiten verbessern!
ie europäische Union möchte Kinder in der Phase, in der
ihre Essensgewohnheiten geprägt werden, für eine ausgewogene Ernährung
sensibilisieren. Deshalb wird die Bereitstellung von Obst,
Gemüse, Milch und Milchprodukten europaweit im Rahmen des
EU-Schulprogramms gefördert.
Um einer Süßprägung des Geschmacks entgegen zu wirken und den Kindern
den natürlichen Geschmack von Lebensmitteln näher zu bringen, ist bei
den Milchprodukten der Zusatz von Zucker auf maximal 3,5% limitiert.
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Die auf den Betrieben gemolkene Milch wird direkt in den
Hofmolkereien verarbeitet. So entstehen kurze bis gar keine
Transportwege von der Milchgewinnung bis zur Verarbeitung. Alle
Schulmilchprodukte sind pasteurisiert. Der natürliche Fettgehalt in der
Milch bleibt dabei erhalten.
Der Erfolg der Initiative hängt wesentlich von der Einsatzfreude und
vom Engagement aller Verantwortlichen ab. Wenn Schulleiter, Schulwarte,
Schulerhalter, Pädagogen, Eltern und Schulmilchbauern zusammenarbeiten,
können wir gemeinsam unseren Kindern den Zugang zu einem ausgewogenen
Angebot an Obst, Gemüse , Milch und Milchprodukten ermöglichen.
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Sicherheit für
Ihr Kind mit der Kinder-/Schülerunfallversicherung
Endlich
ins Freie: Für Ihr Kind bedeutet die warme Jahreszeit mehr Spiel und
Sport an der frischen Luft. Das ist sehr wichtig und wertvoll für seine
Entwicklung. Andererseits steigt dadurch aber die Unfallgefahr. Gerade
die Sommersportarten wie Fußball, Radfahren, Mountainbiken, Wandern und
Klettern zählen zu den Spitzenreitern des Unfallgeschehens.
So schützen Sie Ihr Kind
Eine gute Ausrüstung, ein durchdachter Trainingsplan, eine vernünftige
Einschätzung des Könnens helfen die Unfallgefahr zu reduzieren. Zu 100
% können Unfälle jedoch nicht vermieden werden. Es bleibt also ein
Restrisiko.
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Aus
diesem Grund ist es sinnvoll, sich über eine Unfallversicherung für Ihr
Kind zu informieren. Denn diese hilft, finanzielle Folgen von Unfällen
abzufedern. Es wäre schade, wenn Eltern z.B. mit einer
Hubschrauberrechnung von ein paar Tausend Euro konfrontiert sind und
danach erst erfahren, dass man sich mit ein paar Euro pro Jahr dagegen
hätte absichern können. Viel schlimmer noch, wenn eine dauerhafte
Beeinträchtigung zurückbleibt und den Eltern erst dann bewusst wird,
dass dafür keine entsprechende Vorsorge besteht.
Eine Basisabsicherung für Ihr Kind kann mit der Kinder/Schüler-Unfallversicherung
unseres Kooperationspartners, der Niederösterreichischen Versicherung
AG, getroffen werden.
Auf Wunsch kann die gewünschte Produktvariante einfach und bequem über
die NV-Homepage unter nachstehendem Link abgeschlossen werden.
Klicken Sie einfach auf „Alles
Wissenswerte zur Kinder-/Schülerunfallversicherung“ und
informieren Sie sich über das Angebot!
Hinweis: Zweck dieses Beitrages
ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation. Der genaue
Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen und
in der Polizze dokumentiert. Das Produktinformationsblatt zu diesem
Versicherungsprodukt finden Sie unter
www.nv.at/Service/Downloads-zu-Produkten.
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Redaktion:
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