Sicherheit an Schulen und Bildungschancen stärken
Aus dem Bildungsministerium kam am 1. Oktober 2025 die Info über ein neues bildungspolitisches Vorhaben.
Das Schreiben aus dem Bildungsministerium geben wir im folgenden wieder und bieten es HIER zum Runterladen an.
Suspendierungsbegleitung und Perspektivengespräch
Schulen müssen für Kinder und Jugendliche sichere Orte sein, die Lernen, persönliche Entwicklung, soziales Miteinander fördern und eine unterstützende Umgebung bieten.
Im heutigen Ministerrat (1. Oktober 2025) werden Maßnahmen beschlossen, die die Sicherheit an Schulen wahren und die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig stärken und ab Schuljahr 2026/27 verbindlich zur Anwendung kommen sollen.
- Einführung einer flächendeckenden Suspendierungsbegleitung
• Einheitliche Standards zur Suspendierungsbegleitung werden an allen allgemeinbildenden Pflichtschulen als auch an allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen etabliert.
• Die Maximaldauer für eine Suspendierung wird mit 4 Wochen festgelegt, bei Antrag auf Ausschluss ist eine einmalige Verlängerung möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Suspendierung ist nach Wegfall der Gefährdung jederzeit möglich. Feststellungsprüfungen können, sollte keine Beurteilung nach der Suspendierung möglich sein, jederzeit durchgeführt werden.
• Ab einer Suspendierungsdauer von vier Tagen wird eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung vorgesehen.
• Die Suspendierungsbegleitung wird durch die Bildungsdirektion flexibel organisiert, entweder ganz, zeit- oder teilweise am Schulstandort oder auch ortsungebunden, in schulartenübergreifenden Gruppen oder in Kooperation mit fachlich geeigneten Organisationen.
• Schüler/innen erhalten nach der Suspendierung einen individuellen Förderplan, in dem das Ausmaß der Suspendierungsbegleitung sowie die Mitwirkungspflichten der Eltern (bspw. Teilnahme an einem Entwicklungsgespräch) bekannt gegeben werden.
• Es wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler während der Suspendierung individuell pädagogisch als auch psychosozial in einem Umfang von mindestens 8 bis 20 Stunden pro Woche begleitet werden.
• Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten wird von ihnen als Mitverantwortliche im Veränderungsprozess eingefordert bspw. durch Teilnahme am Entwicklungsgespräch, Kontakt mit psychosozialem Unterstützungspersonal/bzw. der Kinder- und Jugendhilfe. Bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht sind in letzter Konsequenz Verwaltungsstrafen vorgesehen.
• Die Zusammenarbeit mit externen Stellen wird etabliert und der Informationsaustausch wird sichergestellt, insbesondere mit der Kinder- und Jugendhilfe bei Suspendierungen sowie bei Ausschluss mit den Sicherheitsbeauftragten der Polizei und Finanzamt (bei volljährigen Schülerinnen und Schülern) sowie gegebenenfalls mit den Behörden für Aufenthalts- und Niederlassungsangelegenheiten. -
Bildungschancen durch Perspektivengespräche stärken
• Ein Perspektivengespräch wird verpflichtend bei Ausschluss oder Abmeldung von Schüler/innen ab der 9. Schulstufe an allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen geführt.
• Ein freiwilliges Angebot für ein Perspektivengespräch wird für Schülerinnen und Schülern in der Primar- und Sekundarstufe I bei einem Schulwechsel geschaffen.
• Die Organisation des Perspektivengesprächs wird durch die Schulleitung übernommen. Das Gespräch wird mit der Schülerin oder dem Schüler, zumindest einer erziehungsberechtigten Person, einer vertrauten Lehrperson sowie ggf. einer weiteren externen Person (Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Jugendcoaching etc.) geführt.
• Zu den Inhalten des Gesprächs gehören die Analyse für die Gründe des Abbruchs bzw. der Abmeldung, die Beratung über mögliche Bildungswege, die Rückmeldung zu Erfahrungen und Rahmenbedingungen in der Schule sowie Information über die Ausbildungspflicht.
• Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten wird verpflichtend eingefordert. Bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht sind in letzter Konsequenz Verwaltungsstrafen vorgesehen.