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24-04 | LEVNÖ News April 2024

LEVNÖ News April 2024

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Liebe Eltern‍!

Mitte April haben einige Personen aus dem LEVNö-Vorstand ein sehr informatives Seminar zum neuen Gesetz für die Spendenabsetzbarkeit besucht. Demnach ist für alle gemeinnützigen Vereine die Absetzbarkeit von Spenden grundsätzlich möglich. Wichtig dazu sind ein Gutachten eines Steuerberaters und die Anpassunng der Vereinsstatuten hinsichtlich Auflösungsbestimmungen. Mehr dazu weiter unten und demnächst auf unserer Website.


Noch ein finanzieller Hinweis: Im Sommer beginnen die Gemeinden mit der Planung für das nächste Budget („Voranschlag“). Als Elternvereinsvorstand empfehlen wir Ihnen, beim Bürgermeister einen Termin zu vereinbaren und die Gemeinde darauf hinzuweisen, dass eine Unterstützung des Elternvereins durch die Gemeinde einkommensschwachen Familien, Kindern und Jugendlichen in den Schulen zugutekommt. Wenn Kinder aus mehreren Gemeinden in eine Schule gehen, scheuen Sie sich bitte nicht, mit allen betroffenen Gemeindevertretungen zu sprechen. Auch andere Parteien als die Bürgermeisterpartei werden wahrscheinlich für das Thema offen sein, denn die nächsten Gemeinderatswahlen sind nah!


Alles Gute für die letzten Monate des Schuljahres wünschen wir allen in der Schulpartnerschaft Engagierten!

 

 

 Für das gesamte Team im LEVNÖ Vorstand grüßen herzlich Ihre
 

 

 DI Stefan Szirucsek
LEVNÖ Vorsitzender


Mag. Paul Haschka
LEVNÖ Stv. Vorsitzender
Bereichssprecher mittlere und höhere Schulen

 

Dr. Christine Friedrich-Stiglmayr
LEVNÖ Stv. Vorsitzende
Bereichssprecherin  Pflichtschulen

 

 


Hier ausgewählte Informationen und Angebote, die unser Büro erreichen: 

  • Neuerungen in der Freiwilligen- und Vereinsarbeit 2024 mit Ergebnissen des Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfels vom 11. April 2024
  • Freiwilligengesetz
  • Spendenbegünstigung
  • Freiwilligenpauschale
  • Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige ab 2024
  • Start der Initiative „KlassenChallenge“ für mehr Bewegung und Teamgeist an Österreichs Schulen
  • Sommerschule 2024: Buddys
  • „NÖ Schwimm Kids“: Kinder-Schwimmoffensive im SPORTLAND Niederösterreich
  • Die Lange Nacht der Forschung - Mitmachen -  Staunen - Entdecken
  • VERANSTALTUNGSTIPP: AK-KIDS: BERUFE ZUM ANGREIFEN AM 17. MAI 2024
  • AK Kids Musical Workshop
  • AK-STEUERTIPP: CASH BACK
  • Maturierendenbefragung 2024
  • Das Unternehmensschuljahr ist ein Projekt der MINTality-Stiftung
  • Digitales Lernspiel Robitopia:
  • Mulitmediales Kinderbuch Bakabu – Abenteuer in Mintmausen:
  • BEGEGNUNGEN & GESPRÄCHE Wissenschaftsfeindlichkeit „Wissen versus Meinung“
  • NÖ Tierschutzpreis-Junior 2023/2024
  • Schloss Hof – Sonderausstellung „Imperiale Hochzeiten“
  • Möbelmuseum Wien – „Maria Theresias Heiratspolitik – Die Abrechnung“
  • Das EU-Schulprogramm - Essgewohnheiten verbessern!
  • Sicherheit für Ihr Kind mit der Kinder-/Schülerunfallversicherung  

 


Neuerungen in der Freiwilligen- und Vereinsarbeit 2024
Ergebnisse des Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfels vom 11. April 2024

Über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und ließen sich von Expertinnen und Experten über die Neuerungen im Gemeinnützigkeitsgesetz und im Freiwilligengesetz informieren.  

Das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz und Freiwilligengesetz trägt zur Stärkung der Freiwilligenarbeit bei, wirft aber für Vereine und Freiwillige auch viele Fragen auf. Service Freiwillige der Kultur.Region.Niederösterreich lud zu einem Online-Informationsabend, um Niederösterreichs Vereine und Freiwillige bestmöglich über alle Veränderungen zu informieren.

Mit ihrer Expertise standen Petra Pongratz, die Geschäftsführerin von „füruns – Zentrum für Zivilgesellschaft“, Gregor Gatterer, der Referent im Kabinett des Bundesministeriums für Finanzen, Werner Steinwendner, Geschäftsführer der BKS Steuerberatung und Johannes Maschl, Teamleiter der EVN-Gewerbekundenbetreuung, gemeinsam mit Konrad Tiefenbacher und Günther Haslauer von Service Freiwillige sowie Helga Steinacher von der Kultur.Region.Niederösterreich allen Interessierten Rede und Antwort.

Neuerungen in der Freiwilligen- und Vereinsarbeit 2024
Ergebnisse des Online-Freiwilligen- und Ehrenamtsgipfels vom 11. April 2024

Zusammenfassung
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf

Petra Pongratz  Geschäftsführerin „füruns –Zentrum für Zivilgesellschaft“
Präsentation
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/OnlinegipfelPPMasterV_fuerHP.pdf

BMF Spendenbegünstigung neu
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/BMF_leitfaden_spendenbeguenstigung.pdf

 

BMF Spendenbegünstigung Checkliste
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/BMF_checkliste.pdf

Grundsätzlich bedeutet die neue Gesetzeslage eine Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes und der Freiwilligenarbeit. Neben dem Aufbau einer bundesweiten Servicestelle für Ehrenamt und freiwilliges Engagement und eigener Projektförderungen für Freiwilligenzentren in den Bundesländern ist vor allem die Ausweitung der Spendenbegünstigung für Vereine ein Herzstück des Gemeinnützigkeitsreformgesetz. „Das Finanzministerium legte bei der Beantragung der Steuernummer und dem Antrag zur Spendenbegünstigung großen Wert auf Verfahrensvereinfachungen für die Vereine, die gleichzeitig auch den Schutz der Spenderinnen und Spender gewährleisten“, so Gregor Gatterer bei seinen Ausführungen. So muss der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit nur mehr ein Jahr statt bisher drei Jahre nachgewiesen werden. Die jährliche Verlängerung wurde vereinfacht und die Meldung kann jetzt auch mittels Steuerberater statt ausschließlich mittels Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.


Dennoch ist der Antrag zur Spendenbegünstigung für die Vereine mit einem Erstaufwand verbunden. Jeder Verein, der bis dato noch keine eigene Steuernummer besitzt, muss diese mittels vereinfachtem Formular (Verf15a Spend) beantragen.

 

Auch die Aktualisierung der Vereinsstatuten sind für einen positiven Spendenbegünstigungsbescheid maßgeblich. „Jeder Verein muss die Auflösungsbestimmungen in seinen Statuten entsprechend adaptieren, das bedeutet für viele eine Statutenänderung, die innerhalb einer Generalversammlung erfolgen muss“, erläutert Werner Steinwendner.
Unterschiedliche Ansichten bestehen hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes für die Steuerberaterinnen und Steuerberater - die Experten sprachen dabei von rund einer Stunde bis hin zu zwei Stunden. Jedenfalls könne hier keine pauschale Aussage getroffen werden, der Zeitaufwand und damit die Honorierung werden von Verein zu Verein unterschiedlich ausfallen.


„Es ist uns ein großes Anliegen, Niederösterreichs Freiwillige und Vereine bestmöglich zu servicieren. Dieser Online-Gipfel war der Auftakt zu einer weitreichenden Informationskampagne. Bereits ab Mai touren wir mit einer Fachenquete zum Thema Lebensmittelhygiene durch die Bezirke. Weitere Informationsveranstaltungen sind in Planung,“ betont Kultur.Region.Niederösterreich-Geschäftsführer Martin Lammerhuber.


Quelle:
https://www.service-freiwillige.at/aktuelles/news/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1490&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=9961644003f6854e3e0db8294a514f94


Freiwilligengesetz

In der Freiwilligengesetzes-Novelle ist unter anderem die neue bundesweite Servicestelle und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement verankert. Alle Angebote sind unter folgender Adresse abrufbar: www.freiwillig-engagiert.at


Für die Freiwilligenzentren in den Bundesländern gibt es eine eigene Projektförderung, die für Niederösterreich das Service Freiwillige beantragt und bekommen hat. Wesentlich sind auch die Neuerungen im Bereich der Anerkennung der Freiwilligenarbeit.

Dazu zählt der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, der jährlich in fünf Kategorien vergeben wird. Die Ausschreibung für die Staatspreise 2024 startet in den kommenden Wochen. Alle Infos dazu finden
Sie hier: www.freiwillig-engagiert.at/staatspreis


Der Freiwilligenpass ist etabliert als zentrale Bestätigung für Freiwilligenarbeit in den verschiedensten Themenbereichen. Infos dazu finden Sie hier:
https://www.freiwilligenpass.at/auth/login


Und die Attraktivierung des Freiwilligen Sozialjahrs (FSJ), Freiwilligen Umweltschutzjahrs (FUJ), Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienste im Ausland. Hier kam es zur Anhebung der Entschädigung auf 500,00 € sowie der Ausstellung eines Klimatickets. Weitere Infos dazu finden Sie u.a. hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_leisten/1/Seite.2980013.html


Zudem wurde der Anerkennungsfonds für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement aufgestockt. Zuwendungen von maximal 1.000,00 Euro für natürliche Personen und maximal 30.000,00 Euro für juristische Personen sind dabei möglich. Alle Infos und Anträge finden Sie hier:
https://www.freiwilligenweb.at/freiwilliges-engagement/anerkennungsfonds

 

Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf‍


Spendenbegünstigung

Spenden sind freiwillige Zahlungen und Leistungen, die ohne Erwartung eines Vorteils oder einer Gegenleistung erfolgen und müssen vom Empfänger nicht versteuert werden. Spenden sind für Unternehmen abzugsfähig bzw. für Einzelpersonen von der Steuer absetzbar, wenn die Empfänger in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufscheinen.

Wenn jemand zum Beispiel 100,00 Euro spendet, beträgt, bei einem Steuersatz von 30 Prozent, die Ersparnis 30,00 Euro.

2024 hat erstmals jeder Verein und jede Körperschaft die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenbegünstigungsbescheid zu bekommen, um in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden.
Voraussetzung für die Spendenbegünstigung sind gemeinnützige oder mildtätige Zwecke sowie Zwecke, die die wissenschaftliche Forschung, Kunst und Erwachsenenbildung betreffen.

 

Ein entsprechendes Formular ist seit April 2024 auf FinanzOnline verfügbar.


Wenn ein Verein noch keine Steuernummer hat, muss eine solche im Rahmen der Antragstellung beantragt werden. Das Formular ist durch eine Steuerberaterin/einen Steuerberater ausschließlich im Wege von FinanzOnline zu übermitteln.


Mit der Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen ist die Verpflichtung verbunden, gegenüber dem Finanzministerium den Spender bzw. Spenderin zu melden. 2024 wurden deshalb auch zahlreiche Erleichterungen umgesetzt.

Der Zugang zur Spendenbegünstigung ist bereits nach dem ersten vollständigen Wirtschaftsjahr möglich, zuvor waren es drei Jahre. Die jährliche Verlängerung wurde vereinfacht und die Meldung kann jetzt auch mittels Steuerberater statt ausschließlich mittels Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.


Alle Informationen zur Spendenbegünstigung finden Sie hier:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html

Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf‍


Freiwilligenpauschale

Es wird zwischen kleiner und großer Freiwilligenpauschale unterschieden. Beide ermöglichen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, eine steuerfreie finanzielle Zuwendung für Freiwilligenarbeit. Eines ist aber klar, es gibt kein Recht auf eine Freiwilligenpauschale, sie ist eine Möglichkeit und hängt vom Vereinsbudget ab.

Die Freiwilligenpauschale bietet eine wesentliche Erleichterung für Freiwillige und Vereine: Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung entfällt bei der Pauschale der Nachweis der tatsächlichen Ausgaben – es entfällt also sowohl das oftmals lästige sammeln der Rechnungen als auch die Einbuchung in die Vereinsbuchhaltung.
Es ist gerade für die gemeinnützigen Vereine wesentlich, dass diese Pauschale keinen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, um diese schnell und unkompliziert ausbezahlen zu können. Und für die ereine ist wichtig, dassbei Auszahlung keine Kommunalsteuer vorgeschrieben wird. Die Freiwilligen müssen damit keine Honorarnote oder Ähnliches vorlegen.


Trotzdem sollten Vereine/Organisationen Tätigkeiten und Höhe der ausgezahlten Freiwilligenpauschale genau dokumentieren. Grundsätzlich wird im Einkommenssteuergesetz zwischen kleiner und großer Freiwilligenpauschale unterschieden.
Die Kleine Freiwilligenpauschale für die meisten gemeinnützigen und mildtätigen Vereine beträgt höchsten 30,00 Euro pro Kalendertag, bzw. 1.000,00 Euro pro Kalenderjahr.


Die Große Freiwilligenpauschale soll in einer höheren Gesamtsumme von 50,00 Euro pro Kalendertag bzw. 3.000,00 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei belassen werden können (großes Freiwilligenpauschale), wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt werden: für Sozialdienste, das sind Körperschaften, die mildtätigen Zwecken, der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge, oder der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) dienen, sowie für Funktionen als Ausbildner oder Übungsleiter (z.B. Tätigkeiten als Chorleiter, Kapellmeister, Wissensvermittler im kulturellen und künstlerischen Bereich), durch die die Entwicklung geistiger und körperlicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen oder Anleitung zur Entwicklung und Erprobung von Fähigkeiten gefördert werden.

 

Die große Freiwilligenpauschale gilt nicht für Sportvereine, Ausnahmefälle maximal bei Ausbildnern oder Übungsleitern, hier ist unbedingt eine Steuerberatung einzuholen.


Die Freiwilligenpauschale muss vom Empfänger, solange die jeweiligen Höchstgrenzen nicht überschritten werden, nicht versteuert werden. Natürlich muss der Verein über die Ausgaben detailliert Buch führen – werden innerhalb eines Jahres die jeweiligen Höchstgrenzen überschritten, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden.


Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf‍

 


Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige ab 2024 vollkommen kostenlos

Für viele ehrenamtliche Tätigkeitsfelder wird eine Strafregisterbescheinigung (früher auch Leumundszeugnis) benötigt. Für Freiwillige sind bisher schon die Eingabe- und Zeugnisgebühr entfallen, seit 2024 ist auch keine Bundesverwaltungsgebühr mehr zu entrichten.


Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um Freiwilligenorganisationen gemäß Freiwilligengesetz (gemeinnützig, mildtätig) bzw. um kirchliche oder spendenbegünstigte Organisationen handelt.
Die spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ und „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ – kann nicht online beantragt werden!


Strafregisterbescheinigungen erhält man an Gemeindeämtern, Magistraten und Polizeiinspektionen unabhängig vom Wohnort. Zur Beantragung sind neben einem Lichtbildausweis zwei Bestätigungen mitzuführen, über die Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation und über die Freiwilligentätigkeit in der Freiwilligenorganisation.


Das Formular zum Ausdrucken finden Sie unter folgendem Link:
https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-StrafregisterbescheinigungKJF_Dienstgeber&quelle=HELP&flow=FO


Quelle
https://www.service-freiwillige.at/fileadmin/root_vereinenoe/Zusammenfassung_EndVersion.pdf‍

 


Start der Initiative „KlassenChallenge“ für mehr Bewegung und Teamgeist an Österreichs Schulen

Das neue Projekt für mehr Bewegung und Sport an Österreichs Schulen unter dem Namen Motto „KlassenChallenge“ wird von Ende Mai bis zum Ende des Schuljahres bundesweit stattfinden.
Dabei werden rund 3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt für Sport- und Bewegungsprojekte an den Schulen. Unterstützt werden sowohl einzelne Klassen als auch Schulen mit einer Förderhöhe von zwischen 500 und 1.500 Euro.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert im Zeitraum von Ende Mai 2024 bis zum Ende des Unterrichtsjahres in den einzelnen Bundesländern Schulklassen, die
•    eine bewegungs- und sportbezogene KlassenChallenge entwickeln und eine Schulklasse einer anderen Schule einladen, die KlassenChallenge anzunehmen;
•    eine KlassenChallenge entwickeln, die in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts in Schwimmen, die Schwimmkompetenzen der Schülerinnen und Schüler verbessern.
Gefördert werden
•    Kosten für KlassenChallenges mit einem einmaligen Förderbetrag von bis zu € 500,-
•    Kosten für KlassenChallenge – Schwimmen mit einem einmaligen Förderbetrag von bis zu € 600,-
•    Kosten für SchulChallenges mit einem einmaligen Förderbetrag von bis zu € 1500,-
•    Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
•    Mietkosten für Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren KlassenChallenge am Schulstandort benötigt wird, zu finanzieren.


Die Administration der KlassenChallenge übernimmt die Fit Sport Austria GmbH, eine langjährigere Partnerin des BMBWF. Ab Ende April können Projektanträge unter www.klassenchallenge.at eingereicht werden.

 

Kontakt:
Olivia Kienast
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 – 5020
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 


Quelle
https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Presse/20240409a.html‍

 


Sommerschule 2024: Buddys

Buddys sind Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe (mit Ausnahme der Abschlussklassen), die die Sommerschule 2024 freiwillig unterstützen.
Buddys tragen aktiv dazu bei, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler der Sommerschule zu erhöhen und übernehmen in der Sommerschule eine Vorbildfunktion. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler der Sommerschule bei gestellten Aufgaben, assistieren den Studierenden/Lehrkräften, zum Beispiel auch bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, und helfen bei der Organisation des projektorientierten Unterrichts mit. Zudem wird den Buddys ermöglicht, in den Beruf eines Lehrers/einer Lehrerin Einblick zu erhalten, indem sie die Schule aus der Perspektive einer Lehrkraft kennenlernen.


Teilnahmebedingungen
•    Buddys sind Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen.
•    Idealerweise besuchen Buddys immer mindestens eine Schulstufe über den Schülerinnen und Schülern der Sommerschule, die sie unterstützen.
•    Jede Sommerschulgruppe kann von einem Buddy unterstützt werden.
•    Buddys können in der ersten Sommerschulwoche, in der zweiten Sommerschulwoche oder in beiden Wochen an der Sommerschule 2024 teilnehmen. Empfohlen wird eine Teilnahme an beiden Wochen.
•    Um einen guten Ablauf und ein gutes Gelingen der Sommerschule sicherzustellen, sind die wichtigsten Punkte und Regeln in den Buddy-Leitlinien zusammengefasst.


Anmeldung und Standortauswahl
•    Die Buddys melden sich in ihrer Stammschule an.
•    Anmeldeschluss ist der 17. Juni 2024. Nachmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
•    Die angemeldeten Buddys wählen an Ihrem Schulstandort einen Sommerschulstandort aus und die Schulleitung meldet diese an die Bildungsdirektion.
•    Ende Juni (Ost) bzw. Anfang Juli (West/Süd) erhalten die Buddys eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
•    Die Anmeldebestätigung dient den Buddys als Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Sommerschulstandort.
Buddy-Angebote
•    In diesem Jahr haben Buddys ab 14 Jahren die Möglichkeit, in die Hochschulen und in das Lehramtsstudium hineinzuschnuppern.
•    Dazu bieten die Pädagogischen Hochschulen umfassende Angebote an.
•    Eine Teilnahme an diesen ist freiwillig und nur für Buddys der Sommerschule vorgesehen.
•    Die Buddys eignen sich Wissen zum Ablauf, zum pädagogischen Konzept der Sommerschule sowie zum Lehramtsstudium und zum Berufsbild Lehrerin/Lehrer an.
•    Durch Absolvierung der Angebote können Buddys ab 14 Jahren bis zu 3 ECTS-Anrechnungspunkte für ein künftiges Lehramtsstudium gesammelt werden.
Abschluss


Buddys erhalten nach Teilnahme an der Sommerschule eine Teilnahmebestätigung.


Quelle:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule/sommerschule2024/buddy.html

 


 

„NÖ Schwimm Kids“: Kinder-Schwimmoffensive im SPORTLAND Niederösterreich

Kostenlose Schwimmkurse für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren


Die Zahl der Nichtschwimmer in Österreich ist besorgniserregend: 148.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 19 Jahren können gar nicht schwimmen. Weitere 60.000 Kinder schwimmen nur sehr unsicher. Den Großteil der Nichtschwimmer machen Kinder zwischen fünf und neun Jahres aus.
Um diesem Trend nachhaltig gegenzusteuern und Schwimmen aktiv zu fördern, hat SPORTLAND Niederösterreich in Kooperation mit dem NÖ Landesverband im Schwimmen, der Wasserrettung Niederösterreich, dem Jugendrotkreuz Niederösterreich und mit finanzieller Unterstützung der Niederösterreichischen Versicherung das Projekt „NÖ Schwimm Kids“ ins Leben gerufen.
Das Thema Sicherheit hat dabei höchste Priorität. Ertrinken ist die zweithäufigste Ursache bei tödlichen Kinderunfällen.


Flächendeckendes & kostenloses Schwimm-Angebot im ganzen Bundesland


Die Aktion „NÖ Schwimm Kids“ ermöglicht künftig kostenlosen Schwimmunterricht für Kinder ohne Vorkenntnisse im Alter von fünf bis zehn Jahren mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Schwimmkurse bestehen jeweils aus zehn Einheiten zu je 45 Minuten und umfassen Gruppen von acht Kindern pro Schwimmlehrer. Die Kurskosten sowie der Eintritt ins Schwimmband für die Kinder werden von SPORTLAND Niederösterreich getragen.
Das Projekt bietet im ersten Jahr der Pilotphase rund 1.000 Plätze im ganzen Bundesland. Unter anderem in der Badearena Krems an der Donau, in der Aqua City St. Pölten, im BSFZ Südstadt sowie in Wiener Neustadt, Baden und vielen weiteren Standorten. Ziel ist es, die Kurse an möglichst vielen unterschiedlichen Standorte anzubieten, um eine flächendeckende Erreichbarkeit der Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zu gewährleisten.


Alle Interessierten können ihre Kinder ab sofort unter schwimmkids.sportlandnoe.at registrieren. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zum Projekt, den Kursangeboten sowie zur Anmeldung.

 


Die Lange Nacht der Forschung - Mitmachen. Staunen. Entdecken.

Am 24. Mai findet von 17 bis 23 Uhr Österreichs größtes Event für Wissenschaft und Forschung statt: die Lange Nacht der Forschung!
In Niederösterreich können Besucherinnen und Besucher an über 30 Standorten einen Blick in die Welt der Wissenschaft werfen, spannende Mitmach-Experimente erleben oder in direkten Kontakt mit Forschenden treten.

8 Regionen in NÖ laden zum Entdecken ein: Asparn an der Zaya, Baden, Klosterneuburg, Krems, Sankt Pölten, Tulln, Wiener Neustadt und Wieselburg.

Die Lange Nacht der Forschung ist ein Event für die gesamte Familie.
Der Eintritt ist frei!

Details zu den Standorten und Stationen ab Ende April auf:
http://www.langenachtderforschung.at/noe‍

 


VERANSTALTUNGSTIPP: AK-KIDS: BERUFE ZUM ANGREIFEN AM 17. MAI 2024

Besuchen Sie die Bildungs- und Berufsorientierungsmesse der Arbeiterkammer Niederösterreich am Öffentlichkeitstag.  Bei den über 30 Infoständen können Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren Berufe ausprobieren und kennenlernen.


Datum: Freitag, 17. Mai 2024 von 14 bis 17 Uhr
Ort: Kasematten, Bahngasse 27, 2700 Wr. Neustadt
Freier Eintritt und ohne Anmeldung!


https://noe.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/AK-Kids-_Berufe_zum_Angreifen1.html‍

 


AK Kids Musical Workshop

Kreatives Angebot in den Herbstferien 2024! In einem 5-tägigen Workshop können Kinder und Jugendliche mit der fachlichen Unterstützung eines professionellen Referententeams entweder ihre ersten Schritte im Musicalfach versuchen oder ihre bereits vorhandenen Kenntnisse vertiefen und ausbauen.


https://noe.arbeiterkammer.at/service/ak_vital_kurse/kunst_kultur/WE_LOVE_MUSICAL-_Der_Musicalworkshop_fuer_Kids_-_Teens.html

 


AK-STEUERTIPP: CASH BACK

Arbeitnehmer:innenveranlagung für Lehrlinge, Praktikant:innen und Ferialjobber:innen
Sich in 5 einfachen Schritten Geld vom Finanzamt zurückholen.
Alle, die 2023 gearbeitet haben, können sich – unter bestimmten Voraussetzungen – mit dem Steuerausgleich Geld vom Finanzamt zurückholen.

 

Eine Anleitung dazu gibt’s hier:
https://www.akyoung.at/benefits/cashback/‍

 


Maturierendenbefragung 2024

Liebe Maturant:innen!
Im Auftrag des Bildungsministeriums möchten wir Sie bitten, eine Umfrage zu Ihren Plänen nach der Matura auszufüllen. Wir möchten von Ihnen lernen, was Sie gerade beschäftigt und welche In-formationen Ihnen ggf. fehlen, um eine fundierte Entscheidung für Ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg zu treffen. Dadurch helfen Sie mit, die Bildungs- und Berufswege nach der Matura bes-ser zu organisieren.
Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und dauert ca. 30 Minuten.

Zum Fragebogen geht es hier: www.matura2024.at

 

Durchgeführt wird die Umfrage vom Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien. Wir forschen seit mehr als 20 Jahren zum österreichischen Bildungssystem und machen regelmäßig Umfragen unter Schüler:innen und Studierenden – zumeist im Auftrag des Bildungsministeriums oder der EU.
Anonymität, Datenschutz
Wir gehen mit Ihren Antworten vertraulich um. Es werden nur Angaben von Gruppen, nicht von einzelnen Schüler:innen ausgewertet. Wir fragen auch nicht nach Ihrem Namen oder in welche Klasse Sie gehen, daher ist der Fragebogen völlig anonym.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Rückseite in der Datenschutzerklärung. Zu Beginn des Fragebogens müssen Sie dieser Erklärung zustimmen, um fortfahren zu können.
Falls Sie spontan Fragen zu dieser Umfrage haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

 


Das Unternehmensschuljahr ist ein Projekt der MINTality-Stiftung,

bei dem nachhaltige und regionale Kooperationen zwischen Unternehmen und (MINT)-Mittelschulen gestärkt werden und eine Fokus auf die Sichtbarmachung weiblicher Role Models aus den Unternehmen gelegt wird. So werden Kinder - insbesondere Mädchen - praxisnah für Technik begeistert und ihnen Mut für einen MINT- Ausbildungsweg gemacht. Schüler und Schülerinnen präsentieren am Ende des Schuljahres die Ergebnisse der Praxisprojekte, die sie unter der Anleitung der Unternehmen in den Monaten davor umsetzen, auf der MINTality Fair. Wir freuen uns über interessierte Unternehmen, die eine Schule in ihrer regionalen Nähe im Zuge des Unternehmensschuljahres unterstützen!

 

Unternehmensschuljahr

 

Weitere Informationen und Kontakt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


Digitales Lernspiel Robitopia:‍

 

Ist das Interesse von Mädchen und Buben an MINT im Kindergarten noch etwa gleich hoch, so ist bereits im Volksschulalter messbar, dass die Begeisterung bei Mädchen deutlich abnimmt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die MINTality Stiftung das kostenlose digitale Lernspiel Robitopia entwickelt. Mit seinem Digitalisierungs-, MINT- und Empowerment-Schwerpunkt richtet sich das Lernspiel an Kinder im Alter von 8-12 Jahren (3. - 6. Schulstufe) . Robitopia wurde mit PädagogInnen passend zum Lehrplan entwickelt und im Juni 2023 mit dem Lern-App Gütesiegel ausgezeichnet.

 

Die Kinder reisen dabei mit dem Roboter Robi in einer Rakete zu Fantasieplaneten und treffen dort auf MINT-Berufstätige, mit denen sie gesellschaftlich relevante Aufgaben lösen. Die Kinder sehen Videos, lesen Texte und lösen Rätsel. Spielend und im Rahmen spannender Abenteuer werden die Vielfalt und Möglichkeiten von Technikberufen aufgezeigt und durch spezielle Features das MINT-Selbstbewusstsein sowie die richtige Selbsteinschätzung gestärkt.  Alle Informationen und Registrierung für LehrerInnen und Eltern finden Sie auf www.robitopia.at
Nutzen auch Sie unser kostenfreies MINT-Lernspiel für Ihre Klassen oder in der Freizeit! ‍

 


Mulitmediales Kinderbuch Bakabu – Abenteuer in Mintmausen:‍

 

Kann ein Kinderbuch die Begeisterung der Jüngsten – vor allem der Mädchen – für Technik fördern? Das Multimediale Kinderbuch Bakabu – Abenteuer in MINTmausen wurde von der MINTality Stiftung (gemeinsam mit der Jungen Industrie und dem Technischen Museum) allen Kindergärten Österreichs kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Die Bakabu Bücher unterstützen schon seit langem die frühsprachliche Förderung von Kindern und richten sich vor allem an die wichtigsten Bezugspersonen der Kleinsten: PädagogInnen und Eltern. Die Kinder tauchen in die spannende Geschichte von Minty Maus und ihren FreundInnen ein und werden ermutigt, sich Technik zuzutrauen. Begleitet von 11 Kinderliedern und 10 einfachen Experimenten sollen die Kinder – vor allem Mädchen – mit allen Sinnen für MINT begeistert werden. Die Lieder und Experimente können einfach durch QR-Codes aufgerufen werden. Das Buch ist ab sofort überall wo es Bücher gibt, erhältlich

Tauchen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern in die Welt von Minty Maus ein!‍

 


BEGEGNUNGEN & GESPRÄCHE
Wissenschaftsfeindlichkeit „Wissen versus Meinung“

Eine Kooperationsveranstaltung mit der AKNÖ und der Stadt Krems    

Montag, 29.04.2024
18:30 - 20:30 Uhr Schulzentrum Krems 3500 Krems, Edmund-Hofbauer-Straße 9

FLORIAN FREISTETTER: WER BRAUCHT WISSENSCHAFT UND WARUM?
Vortrag und Podiumsdiskussion Wissenschaft ist wichtig. Themen wie die Klimakrise bestimmen zunehmend unseren Alltag und wir sollten darüber Bescheid wissen. Trotzdem lehnt eine relevante Menge an Menschen vor allem in Österreich die Wissenschaft und ihre Erkenntnisse ab. Das ist eine Gefahr für die Gesellschaft, die nicht ignoriert werden sollte.
Dr. Florian Freistetter promovierte am Institut für Astronomie der Universität Wien und hat danach an der Sternwarte der Universität Jena und dem Astronomischen Rechen-Institut in Heidelberg als Astronom gearbeitet. Zur Zeit bloggt und podcastet er über Wissenschaft, schreibt Bücher und ist Teil des Wissenschaftskabaretts Science Busters.


Anmeldung bitte unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
oder bei Frau Karin Windischberger 02732 835 91 – 184
Für Pädagog:innen kann die LV als Fortbildungsveranstaltung angerechnet werden. Dazu bitte mittels Nachmeldeformular zur LV 7320.000111 anmelden.


Freier Eintritt


Im Anschluss bitten wir zu inspirierendem Gedankenaustausch bei Getränken und Broten. Eine Anmeldung ist dringend erbeten.

 


Die Bewerbungsfrist für den NÖ-Tierschutzpreis-Junior 2024 endet am 17. Mai 2024 !!!

Liebe Eltern,

bewerben Sie sich mit Ihren Tierschutzprojekten um den  NÖ Tierschutzpreis-Junior 2023/2024
und gewinnen Sie bis zu € 1.500 für die Klassenkasse.

Bewerbungen sind bis spätestens 17. Mai 2024 möglich, danach wird eine unabhängige Jury die Preisträger unter allen Einsendungen auswählen.

Alle Informationen und das Einreichformular finden Sie hier:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Tierschutzpreis.html

Wir freuen uns auf viele interessante Einsendungen!

Mit freundlichen Grüßen

Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz

 

 


Schloss Hof – Sonderausstellung „Imperiale Hochzeiten“  

Verlinkung zu https://www.schlosshof.at/veranstaltungen/alle-veranstaltungen/event/sonderausstellung-imperiale-hochzeiten

 

Pomp und Prunk zeichneten Hochzeiten im Kaiserhaus aus. Die Sonderausstellung zeigt Aspekte imperialer Hochzeiten, von der Brautwerbung bis zum Witwenstand.
Im Ausstellungsteil Schloss Hof wird der Frage nachgegangen, welche Kriterien eine ideale Braut oder ein idealer Bräutigam erfüllen sollte und vor allem, wer war gut genug für die habsburgische Dynastie?

Der Ausstellungsteil Schloss Niederweiden gibt aufschlussreiche Einblicke in den Ablauf der imperialen Hochzeiten, von den Bestimmungen vor der Verlobung über die strapaziösen Brautreisen bis hin zu der Zeremonie der kirchlichen Trauung.
Bis 3. November 2024, täglich geöffnet,

 

Informationen für Schulklassen finden Sie unter https://www.schoenbrunn-group.com/marketing/sales/schulen Gruppenbuchungen und Informationen unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +43 2285-20 000
 


Möbelmuseum Wien – „Maria Theresias Heiratspolitik – Die Abrechnung“

Bei diesem Workshop wird eine fiktive Gerichtsszene nachgestellt: Die Kinder Maria Theresias werden gefragt, wie zufrieden sie mit den Ehepartnern waren, die ihre Mutter für sie  ausgesucht hat. Maria Theresia kommt auch zu Wort, um ihre Wahl zu rechtfertigen. Die Schüler*innen übernehmen einzelne Rollen und können so nachvollziehen, was dynastische Heiratspolitik im 18. Jahrhundert bedeutete. Der Workshop endet mit einer Führung durch einen Teil des Museums mit Exponaten zu Maria Theresia und ihrer Familie.


Informationen zu diesem Workshop und weiteren Angeboten und Gruppenbuchung en finden Sie unter  https://www.moebelmuseumwien.at/unser-programm/angebote-fuer-kinder/schulgruppen
 



 


 

EU-Schulprogramm - Essgewohnheiten verbessern!

ie europäische Union möchte Kinder in der Phase, in der ihre Essensgewohnheiten geprägt werden, für eine ausgewogene Ernährung sensibilisieren. Deshalb wird die Bereitstellung von Obst, Gemüse,  Milch und Milchprodukten europaweit im Rahmen des EU-Schulprogramms gefördert.  
Um einer Süßprägung des Geschmacks entgegen zu wirken und den Kindern den natürlichen Geschmack von Lebensmitteln näher zu bringen, ist bei den Milchprodukten der Zusatz von Zucker auf maximal 3,5% limitiert.

 

Die auf den Betrieben gemolkene Milch wird direkt in den Hofmolkereien verarbeitet. So entstehen kurze bis gar keine Transportwege von der Milchgewinnung bis zur Verarbeitung. Alle Schulmilchprodukte sind pasteurisiert. Der natürliche Fettgehalt in der Milch bleibt dabei erhalten.
Der Erfolg der Initiative hängt wesentlich von der Einsatzfreude und vom Engagement aller Verantwortlichen ab. Wenn Schulleiter, Schulwarte, Schulerhalter, Pädagogen, Eltern und Schulmilchbauern zusammenarbeiten, können wir gemeinsam unseren Kindern den Zugang zu einem ausgewogenen Angebot an Obst, Gemüse , Milch und  Milchprodukten ermöglichen.

 

Wie kann ich am EU-Schulprogramm teilnehmen?

Die regionalen Schulmilchbauern bieten mit Einverständnis der Schule gerne auch Verkostungen und Exkursionen an.
Weitere Informationen: 

www.ama.at/Fachliche-Informationen/Schulprogramm ‍

 


 

Sicherheit für Ihr Kind mit der Kinder-/Schülerunfallversicherung

 

 

Endlich ins Freie: Für Ihr Kind bedeutet die warme Jahreszeit mehr Spiel und Sport an der frischen Luft. Das ist sehr wichtig und wertvoll für seine Entwicklung. Andererseits steigt dadurch aber die Unfallgefahr. Gerade die Sommersportarten wie Fußball, Radfahren, Mountainbiken, Wandern und Klettern zählen zu den Spitzenreitern des Unfallgeschehens.
So schützen Sie Ihr Kind
Eine gute Ausrüstung, ein durchdachter Trainingsplan, eine vernünftige Einschätzung des Könnens helfen die Unfallgefahr zu reduzieren. Zu 100 % können Unfälle jedoch nicht vermieden werden. Es bleibt also ein Restrisiko.


 

 

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich über eine Unfallversicherung für Ihr Kind zu informieren. Denn diese hilft, finanzielle Folgen von Unfällen abzufedern. Es wäre schade, wenn Eltern z.B. mit einer Hubschrauberrechnung von ein paar Tausend Euro konfrontiert sind und danach erst erfahren, dass man sich mit ein paar Euro pro Jahr dagegen hätte absichern können. Viel schlimmer noch, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt und den Eltern erst dann bewusst wird, dass dafür keine entsprechende Vorsorge besteht.
Eine Basisabsicherung für Ihr Kind kann mit der Kinder/Schüler-Unfallversicherung unseres Kooperationspartners, der Niederösterreichischen Versicherung AG, getroffen werden.
Auf Wunsch kann die gewünschte Produktvariante einfach und bequem über die NV-Homepage unter nachstehendem Link abgeschlossen werden.
Klicken Sie einfach auf „Alles Wissenswerte zur Kinder-/Schülerunfallversicherung“ und informieren Sie sich über das Angebot!


Hinweis: Zweck dieses Beitrages ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen und in der Polizze dokumentiert. Das Produktinformationsblatt zu diesem Versicherungsprodukt finden Sie unter

www.nv.at/Service/Downloads-zu-Produkten.

 


 

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Die SCHULZEITung

  • Ausgabe 1 | 2024

    Ausgabe 1 | 2024

    – Schwimmunterricht ist kostenlos!
    – Wahl 2024: Das EU-Parlament
    – Stark und klug durch Lesen
    – Schulnetzwerk für Bildung & Nachhaltigkeit

  • Ausgabe 4 | 2023

    Ausgabe 4 | 2023

    – 40 Ausgaben für Elternverter:innen
    – Grußworte zum Jubiläum
    – Die Klubobleute der Parteien im NÖ Landtag
     

  • Ausgabe 3 | 2023

    Ausgabe 3 | 2023

    – Geld für Schulveranstaltungen
    – Skikurs & Co: Ungleichbehaldlung an Pflichtschulen
    – Förderungen für Ausbildungen
    – Lesebegleitung in der Schule
  • Ausgabe 2 | 2023

    Ausgabe 2 | 2023

    – Neue Landesregierung: Was kommt auf die Schulen zu? – Teuerung: Schulkosten im Blick
    – Sportstars an unseren Schulen
    – Kindgerechte Sexualerziehung

  • Ausgabe 1 | 2023

    Ausgabe 1 | 2023

    – Klima-Aktivismus: Was darf die Jugend?
    – Medien als vierte Gewalt im Staat?
    – Beste Bildung für eine gute Zukunft
    – Karl Fritthum mdash; Neuer Bildungsdirektor für NÖ

  • Ausgabe 4 | 2022

    Ausgabe 4 | 2022

    – Alles Walzer — Ein Fest der Schulgemeinschaft
    – Finanzielle Unterstützung für Schulveranstaltungen
    – 50 Jahre Schulbuchaktion
    – Schulpartnerschaft in NÖ

  • Ausgabe 3 | 2022

    Ausgabe 3 | 2022

    – LEVNÖ fordert: Mehr Geld für Eltern
    – Was Eltern wollen
    – AK-Tipps für Eltern
    – MINT-Gütesiegel für Schulen

  • Ausgabe 2 | 2022

    Ausgabe 2 | 2022

    – LEVNÖ fordert: Zusammenarbeit der Schulen vor Ort
    – Pandemie: Wer denkt an die Lehrlinge?
    – Ökobililanz: So gut schneiden Bücher ab
    – Praktikum und Ferienjob

  • Ausgabe 1 | 2022

    Ausgabe 1 | 2022

    – Natur in NÖ — Nationalpark Donau-Auen
    – Wiederbelebung der LEVNÖ Elternschule?
    – Zukunft der Bildung mdash; Statements der Poilitik
    – Sicherheit am Feriencamp

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