LEVNÖ News

Ausgabe März 2024

Liebe Eltern‍!

Schwimmen steht im Lehrplan der Volksschulen und der Mittelschulen bzw. AHS Unterstufe. Aus der Schulgeldfreiheit folgt daher für die Pflchtschulen, dass der Unterricht der Kinder in Bewegung und Sport kostenlos sein muss. Die Kosten für den Eintritt ins Bad UND für den Transport dorthin sind daher vom Schulerhalter, also den Gemeinden, zu tragen. Die entsprechende Regelung wurde von der Bildungsdirektion Oberösterreich veröffentlicht, sie gilt somit für ganz Österreich für alle Kinder im Pflichtschulalter. Dies stellt das BMBWF klar. Die Kosten dürfen also auch nicht auf die Elternvereine, oder die Klassenkassen abgewälzt werden.

BMBWF Schulischer Schwimmunterricht muss für Eltern kostenlos sein!

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